Wirtschaftsprüfung

Die korrekte Rechnungslegung sowie die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Anforderungen sind unser tägliches Brot.
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Wirtschaftsprüfung

Ordentliche Revision

Wir führen objektive und unabhängige Prüfungen und Beratungen durch und helfen Ihnen damit einen Mehrwert für Ihr Unternehmen zu schaffen. Denn eine ordentliche Revision ist nicht nur Pflicht sondern auch Segen. Durch die stetige Kontrolle der Führungs- und Überwachungsprozesse erreichen Sie Ihre Unternehmensziele schneller und einfacher und sparen so wichtige Ressourcen.

Eingeschränkte Revision

Unternehmen, die nicht zu einer Ordentlichen Revision verpflichtet sind, unterliegen generell der Eingeschränkten Revision. Ob es sich unter gewissen Voraussetzungen lohnt trotzdem eine Ordentliche Revision oder gar keine Revision durchführen zu lassen – Unsere Experten helfen Ihnen den für Sie richtigen Weg zu finden.

Gründungsprüfung

Liegt eine qualifizierte Gründung vor (bei Sacheinlagen, Sachübernahme, Gewährung von Gründervorteilen oder Verrechnung von Forderungen der Gründer), verlangt das Gesetz eine Gründungsprüfung. Unsere Experten erstellen Ihnen nach der genauen Prüfung des Gründungsberichtes die nötige Prüfungsbestätigung.

Prüfung bei Kapitalerhöhung

Bei qualifizierten Kapitalerhöhungen gilt es, zu prüfen ob die Aufgabe der neuen Aktien mit dem schweizerischen Gesetz und den Statuten übereinstimmt. Unsere Revisionsexperten kümmern sich darum.

Prüfung Kapitalherabsetzung

Eine Kapitalherabsetzung wird durchgeführt wenn zu viel Eigenkapital vorhanden ist oder kann helfen, einen bestehenden Bilanzverlust zu beseitigen. Es gilt, auch die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Wir kennen uns aus und helfen Ihnen.

Prüfung von Fusionsberichten

Das Fusionsgesetz (FusG) verlangt bei Fusionen eine Prüfung des Fusionsberichtes

durch einen befähigten Revisor.

Unternehmensbewertung

Wie viel ist Ihr Unternehmen wert? Wir führen neutrale Unternehmensbewertungen durch und helfen Ihnen beim Verkauf Ihres Unternehmens.

Gründung / Statutenänderungen

Es steht die Gründung von Statuten oder eine Änderung an? Jeder Beschluss des Verwaltungsrates oder der Generalversammlung bedarf bei einer Aktiengesellschaft der öffentlichen Beurkundung. Wir stehen Ihnen dabei mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.

Prüfung der Zwischenbilanz bei Überschuldung

Besteht der Verdacht einer Überschuldung muss der Verwaltungsrat einen zugelassenen Revisor beauftragen, die von ihm erstellte Zwischenbilanz zu prüfen. Unsere Revisoren erstellen einen Prüfbericht zuhanden des Verwaltungsrats und geben darin ihr Urteil ab, ob die Gesellschaft überschuldet ist oder nicht.